Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht?

 

Das Deutsche Arbeitsrecht regelt die Beziehungen der Arbeitgeber zu den Arbeitnehmern in individuellen und kollektiven Streitfragen. Weit verstreut in Einzelgesetzen fällt es schwer, auch die abseitigen Vorschriften im Auge zu halten. Antworten bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, der täglichen Arbeit und Hilfe bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie schnell und zuverlässig duch unsere fachanwaltliche Beratung. Im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung steht der Ausgleich kollektivrechtlicher Interessen im Zentrum der Unterstützung. Ganz gleich ob außergerichtliche Verhandlungssituation, oder gerichtliche Auseinandersetzung, stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um Ihre Interessen zu verwirklichen. Durch die guten Kontakte zu einzelnen Verbänden leistet die Kanzlei Unterstützung bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Tarifverträgen.

 

Wir stehen Ihnen in diesen Rechtsgebieten zur Seite:

 

  • Arbeitsvertrag und deren Inhalt
  • Störungen im Arbeitsverhältnis
  • Lohnzahlung
  • Urlaubsrecht
  • Kündigungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht

 

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an: Rechtsanwalt Patrick von Haacke - Fachanwalt für Arbeitsrecht.