Grundlagen der Anwaltsvergütung

Kosten sparen durch den Online-Anwalt?

 

Die Höhe der Anwaltsvergütung in gerichtlichen Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Es macht also keinen Unterschied, ob man einen Anwalt persönlich auswählt, und mit ihm den Ablauf des gesamten Verfahrens vor Ort bespricht, oder einen Anwalt aus dem Internet wählt, den man womöglich kein einziges Mal zu sehen bekommt.


Die Anwaltsgebühren sind in beiden Beispielen gleich hoch!
 

Wie teuer ist eine Erstberatung in Familiensachen - Trennung/Scheidung/Unterhalt/Hausrat?

 

Die Gebühren für ein Erstberatungsgespräch betragen maximal 190,00 € zzgl. MwSt. 

 

In einem Erstberatungsgespräch wird ein Überblick über die erforderlichen Themenbereiche gegeben. Es erfolgt in der Regel eine Einschätzung der Situation und der erforderlichen Schritte. 

 

Wenn es danach zu einer weiteren Tätigkeit durch den Anwalt kommt, wird die Ersteratungsgebühr auf die späteren Gebühren voll angerechnet. 

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind im außergerichtlichen Rechtsverkehr statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. 

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und aus dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, der üblicherweise vom Gericht festgesetzt wird.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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