Trennung und deren Folgen

Die Trennung ist der erste Schritt zu einer späteren Scheidung. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann i.d.R. der Scheidungsantrag bei dem Familiengericht gestellt werden.

 

Schon unmittelbar aus der Trennung ergeben sich Fragen zu

  • Unterhaltsansprüchen
  • elterlicher Sorge und Umgangsrecht
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenständen
  • Zugewinausgleich

 

Die Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht sollte daher so schnell wie möglich erfolgen. Je früher die Beratung erfolgt, desto größer ist die Aussicht auf eine einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Frühzeitig können auf diesem Wege häufig auftretende Fehlvorstellungen ausgeräumt werden und vernünftige Ziele besprochen werden. Bei vernünftiger Beratung können teure und konfliktträchtige Fehler vermieden werden.

 

Soweit Kinder vorhanden sind, kommt ihnen bei der Trennung eine besondere Bedeutung zu. Die Kinder sind an den Konflikten, die zur Trennung der Eheleute geführt haben, vollkommen unbeteiligt. Oberstes Ziel einer fachlichen Beratung durch den Fachanwalt ist es, vernünftige und nachvollziehbare Regelungen zum Aufenthalt und Umgang mit den Kindern zu treffen, um sie nicht zum Spielball der elterlichen Interessen zu machen. Durch langjährige Tätigkeit und ein dadurch gewachsenes Gespür für den Umgang mit diesem Thema, lassen sich Konflikte schon am Anfang vermeiden.