Flensburger Punktekonto - und die Reform

Am 01. Mai 2014 ist die Reform des Flensburger Zentralregisters in Kraft getreten.

 

Das Ziel der Reform ist eine transparentere Bewertung von Verkehrsverstößen. Verstöße, die mit dem Verhalten im Straßenverkehr nichts zu tun haben, werden nicht mehr mit Punkten sanktioniert. Dagegen steigen die Bußgelder für derartige Verstöße deutlich.

Zudem wurde ein neues Punktesystem eingeführt. Statt 1 bis 7 Punkten gibt es nur noch 1 bis 3 Punkte für jeden Verstoß. Allerdings wird der Führerschein nach diesem System nicht erst bei 18 Punkten, wie bisher, sondern bereits bei 8 Punkten entzogen.

Nach Erreichen von vier oder fünf Punkten ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen. Ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist er schriftlich zu verwarnen und wenn sich acht oder mehr Punkte ergeben, gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

 

Außerdem ist die so genannte Tilgungshemmung weggefallen. Diese hatte zur Folge, dass eingetragene Punkte nur dann nach Ablauf einer bestimmten Zeit gelöscht wurden, wenn innerhalb dieser Zeit nicht erneute Verkehrszuwiderhandlungen hinzu kamen. Nach dem aktuellen System gilt, dass jede Tat einzeln verjährt.

 

Schließlich wurde das sog. Tattagsprinzip ausdrücklich in das Gesetz übernommen, um taktisch motivierte Rechtsbehelfe zu vermeiden.

Für Wiederholungstäter verschärfen sich die Regelungen auch dadurch, dass durch die Teilnahme an Aufbauseminaren nur noch 1 Punkt in fünf Jahren abgebaut werden kann. Bislang konnten dadurch bis zu 6 Punkte abgebaut werden.

 

Das neue Punktesystem verschärft die Situation für Autofahrer erheblich.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden genau zu prüfen.

 

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Nico Hubben oder Rechtsanwalt Patrick von Haacke.